Für Angehörige
Der Weg in die Pflege, Schritt für Schritt erklärt
Wenn Mutter, Vater, Oma oder Opa auf ein Mal nicht mehr allein zurechtkommt, stehen Sie vor einem Stapel Fragen, den Ihnen niemand sortiert. Diese Seite sortiert ihn: was es kostet, wie der Pflegegrad beantragt wird, welche Unterlagen Sie brauchen und in welcher Reihenfolge. Und wenn Sie selbst derjenige sind, um den es geht: Lesen Sie mit. Es ist Ihre Entscheidung.
03733 50675-0 · Anrufen können Sie auch, wenn Sie nur eine Frage haben und noch kein Heim suchen.
Pflegegrade 2 bis 5
stationär, ambulant, betreut
Pflege rund um die Uhr
im Haus besetzt, auch nachts
Seit 1992 am Schottenberg
wiedereröffnet am 1. April 1992
Vom MD geprüft seit 2010
Ergebnisse auf der Seite Über uns
Was Angehörige zuerst wissen müssen
Ein Pflegeheimplatz kostet in Deutschland mehr, als die Pflegekasse zahlt. Die Kasse übernimmt je nach Pflegegrad einen festen Betrag zu den Pflegekosten, während Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten der Bewohner selbst trägt. Reicht die Rente nicht, springt auf Antrag das Sozialamt ein, in Sachsen der Kommunale Sozialverband. Voraussetzung für einen vollstationären Platz ist mindestens Pflegegrad 2. Den Pflegegrad beantragen Sie bei der Pflegekasse, nicht beim Heim. Was die Seniorenpflegeeinrichtungen am Schottenberg im Einzelnen anbieten, steht bei den Pflegeleistungen.

Was ein Heimplatz kostet und was die Pflegekasse zahlt
Der Heimpreis besteht aus vier Posten, und nur einer davon wird von der Pflegekasse bezuschusst. Der Anteil, den Sie selbst zahlen, heißt einrichtungseinheitlicher Eigenanteil. Er ist für alle Bewohner eines Hauses gleich hoch, unabhängig vom Pflegegrad. Was das bei uns konkret bedeutet, rechnen wir am Telefon mit Ihnen durch. Dafür brauchen wir nur den Pflegegrad.
Reicht die Rente nicht, stellen Sie einen Antrag auf Hilfe zur Pflege. Zuständig ist in Sachsen der Kommunale Sozialverband Sachsen. Wer im Heim lebt, kann außerdem Wohngeld für Heimbewohner beantragen.
| Posten | Wofür | Wer zahlt |
|---|---|---|
| Pflegekosten | Pflege und Betreuung | Pflegekasse zahlt je nach Pflegegrad einen festen Betrag zu, der Rest ist Eigenanteil |
| Unterkunft | Zimmer, Reinigung, Instandhaltung | Bewohner |
| Verpflegung | Mahlzeiten aus unserer eigenen Küche | Bewohner |
| Investitionskosten | Gebäude und Ausstattung | Bewohner |
zum Vergleichen seitlich wischen
Was es kostet
Pflegekosten, Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten. Die Pflegekasse zahlt nur zu den Pflegekosten dazu. Der Rest ist der einrichtungseinheitliche Eigenanteil, für alle Bewohner gleich hoch.
Pflegegrad beantragen
Der Antrag geht an die Pflegekasse, nicht an das Heim, und ist formlos möglich, auch telefonisch. Danach kommt der Medizinische Dienst zur Begutachtung nach Hause. Die Leistungen gelten ab dem Tag der Antragstellung.
Aufnahme bei uns
Wir brauchen drei Dokumente: den Aufnahmeantrag und das ärztliche Zeugnis zur Aufnahme und den Ablehnungsbescheid des Sozialamtes auf Kostenübernahme, wenn das Vermögen über den Schonbetrag liegt. Die Formulare liegen bei uns bereit, das Zeugnis füllt der Hausarzt aus. Der Pflegegradbescheid kann nachkommen.
Besuchen und mitentscheiden
Das Haus ist täglich von 8 bis 20 Uhr offen, ohne Anmeldung, und Besuche werden nicht erfasst. Was Ihre Mutter morgens immer gemacht hat und was Ihr Vater nicht isst, wissen Sie. Das fließt in die Pflegeplanung ein.
Wenn es schnell gehen muss
Kurzzeitpflege heißt: Einzug für eine begrenzte Zeit, die Pflegekasse übernimmt die pflegebedingten Aufwendungen auf Antrag. Verhinderungspflege heißt: Die Pflege läuft zu Hause weiter, aber jemand anderes macht sie. Beides bieten wir an, siehe Leistungen.
Wenn Sie selbst nicht mehr können
Pflegende Angehörige haben Anspruch auf Beratung und auf Entlastung, und beides muss beantragt werden. Der Ambulante Pflegedienst am Schottenberg bietet Pflege- und Hilfsmittelberatung an. Wer anruft, muss sich für nichts rechtfertigen und nichts begründen. Termin vereinbaren.
Formulare und Stellen
Wo Sie die Anträge bekommen
Vier Adressen, die Sie im Verlauf brauchen. Wir haben sie hier gesammelt, damit Sie nicht suchen müssen.
Antrag auf Pflegeleistungen
Das Formular Ihrer Pflegekasse. Für die AOK PLUS: Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung (Link öffnet einen neuen Tab). Knappschaft, Barmer und Techniker Krankenkasse haben eigene Formulare.
Hilfe zur Pflege beim KSV Sachsen
Wenn Rente und Vermögen den Eigenanteil nicht decken. Zuständig ist der Kommunale Sozialverband Sachsen (Link öffnet einen neuen Tab).
Wohngeld für Heimbewohner
Ein eigener Antrag des Freistaats Sachsen, der oft übersehen wird. Zum Formular (Link öffnet einen neuen Tab).
Häuser vergleichen
Im AOK-Pflegeheimnavigator (Link öffnet einen neuen Tab) stehen alle Häuser der Region mit ihren Daten, wir auch.
So geht es los
Vier Schritte. Wie schnell sie aufeinander folgen, bestimmen Sie.

1
Anrufen oder schreiben
Sie schildern kurz, worum es geht, telefonisch unter der 03733 50675-0 oder per E-Mail. Sie müssen nichts entscheiden und nichts mitbringen.

2
Gespräch und Besichtigung
Wir setzen uns zusammen: wenn Sie einen Pflegeplatz oder eine Wohnung/Appartement suchen - bei uns im Haus oder bei Ihnen zu Hause. Dabei klären wir Pflegegrad, Leistungen und Kosten. Wer beim Termin dabei ist, entscheiden Sie.

3
Anträge klären
Wir helfen bei den Anträgen an die Pflegekasse und, wenn nötig, an die Ämter. Aufnahmeantrag und ärztliches Zeugnis liegen bei uns bereit.

4
Einzug oder erster Einsatz
Sobald alle Fragen geklärt und die Anträge bewilligt sind, legen wir los. Wie der Alltag abläuft besprechen wir vorher gemeinsam.
Häufige Fragen
Häufige Fragen von Angehörigen
Fehlt Ihre Frage, rufen Sie an unter 03733 50675-0.