Für Angehörige

Der Weg in die Pflege, Schritt für Schritt erklärt

Wenn Mutter, Vater, Oma oder Opa auf ein Mal nicht mehr allein zurechtkommt, stehen Sie vor einem Stapel Fragen, den Ihnen niemand sortiert. Diese Seite sortiert ihn: was es kostet, wie der Pflegegrad beantragt wird, welche Unterlagen Sie brauchen und in welcher Reihenfolge. Und wenn Sie selbst derjenige sind, um den es geht: Lesen Sie mit. Es ist Ihre Entscheidung.

03733 50675-0 · Anrufen können Sie auch, wenn Sie nur eine Frage haben und noch kein Heim suchen.

Pflegegrade 2 bis 5

stationär, ambulant, betreut

Pflege rund um die Uhr

im Haus besetzt, auch nachts

Seit 1992 am Schottenberg

wiedereröffnet am 1. April 1992

Vom MD geprüft seit 2010

Ergebnisse auf der Seite Über uns

Was Angehörige zuerst wissen müssen

Ein Pflegeheimplatz kostet in Deutschland mehr, als die Pflegekasse zahlt. Die Kasse übernimmt je nach Pflegegrad einen festen Betrag zu den Pflegekosten, während Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten der Bewohner selbst trägt. Reicht die Rente nicht, springt auf Antrag das Sozialamt ein, in Sachsen der Kommunale Sozialverband. Voraussetzung für einen vollstationären Platz ist mindestens Pflegegrad 2. Den Pflegegrad beantragen Sie bei der Pflegekasse, nicht beim Heim. Was die Seniorenpflegeeinrichtungen am Schottenberg im Einzelnen anbieten, steht bei den Pflegeleistungen.

Wir helfen beim Antrag an die Pflegekasse

Aufnahmeantrag und ärztliches Zeugnis liegen bei uns bereit

Ein Gespräch, auch wenn Sie noch kein Heim suchen

Was ein Heimplatz kostet und was die Pflegekasse zahlt

Der Heimpreis besteht aus vier Posten, und nur einer davon wird von der Pflegekasse bezuschusst. Der Anteil, den Sie selbst zahlen, heißt einrichtungseinheitlicher Eigenanteil. Er ist für alle Bewohner eines Hauses gleich hoch, unabhängig vom Pflegegrad. Was das bei uns konkret bedeutet, rechnen wir am Telefon mit Ihnen durch. Dafür brauchen wir nur den Pflegegrad.

Reicht die Rente nicht, stellen Sie einen Antrag auf Hilfe zur Pflege. Zuständig ist in Sachsen der Kommunale Sozialverband Sachsen. Wer im Heim lebt, kann außerdem Wohngeld für Heimbewohner beantragen.

Posten Wofür Wer zahlt
Pflegekosten Pflege und Betreuung Pflegekasse zahlt je nach Pflegegrad einen festen Betrag zu, der Rest ist Eigenanteil
Unterkunft Zimmer, Reinigung, Instandhaltung Bewohner
Verpflegung Mahlzeiten aus unserer eigenen Küche Bewohner
Investitionskosten Gebäude und Ausstattung Bewohner

zum Vergleichen seitlich wischen

Was es kostet

Pflegekosten, Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten. Die Pflegekasse zahlt nur zu den Pflegekosten dazu. Der Rest ist der einrichtungseinheitliche Eigenanteil, für alle Bewohner gleich hoch.

Pflegegrad beantragen

Der Antrag geht an die Pflegekasse, nicht an das Heim, und ist formlos möglich, auch telefonisch. Danach kommt der Medizinische Dienst zur Begutachtung nach Hause. Die Leistungen gelten ab dem Tag der Antragstellung.

Aufnahme bei uns

Wir brauchen drei Dokumente: den Aufnahmeantrag und das ärztliche Zeugnis zur Aufnahme und den Ablehnungsbescheid des Sozialamtes auf Kostenübernahme, wenn das Vermögen über den Schonbetrag liegt. Die Formulare liegen bei uns bereit, das Zeugnis füllt der Hausarzt aus. Der Pflegegradbescheid kann nachkommen.

Besuchen und mitentscheiden

Das Haus ist täglich von 8 bis 20 Uhr offen, ohne Anmeldung, und Besuche werden nicht erfasst. Was Ihre Mutter morgens immer gemacht hat und was Ihr Vater nicht isst, wissen Sie. Das fließt in die Pflegeplanung ein.

Wenn es schnell gehen muss

Kurzzeitpflege heißt: Einzug für eine begrenzte Zeit, die Pflegekasse übernimmt die pflegebedingten Aufwendungen auf Antrag. Verhinderungspflege heißt: Die Pflege läuft zu Hause weiter, aber jemand anderes macht sie. Beides bieten wir an, siehe Leistungen.

Wenn Sie selbst nicht mehr können

Pflegende Angehörige haben Anspruch auf Beratung und auf Entlastung, und beides muss beantragt werden. Der Ambulante Pflegedienst am Schottenberg bietet Pflege- und Hilfsmittelberatung an. Wer anruft, muss sich für nichts rechtfertigen und nichts begründen. Termin vereinbaren.

Formulare und Stellen

Wo Sie die Anträge bekommen

Vier Adressen, die Sie im Verlauf brauchen. Wir haben sie hier gesammelt, damit Sie nicht suchen müssen.

Antrag auf Pflegeleistungen

Das Formular Ihrer Pflegekasse. Für die AOK PLUS: Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung (Link öffnet einen neuen Tab). Knappschaft, Barmer und Techniker Krankenkasse haben eigene Formulare.

Hilfe zur Pflege beim KSV Sachsen

Wenn Rente und Vermögen den Eigenanteil nicht decken. Zuständig ist der Kommunale Sozialverband Sachsen (Link öffnet einen neuen Tab).

Wohngeld für Heimbewohner

Ein eigener Antrag des Freistaats Sachsen, der oft übersehen wird. Zum Formular (Link öffnet einen neuen Tab).

Häuser vergleichen

Im AOK-Pflegeheimnavigator (Link öffnet einen neuen Tab) stehen alle Häuser der Region mit ihren Daten, wir auch.

So geht es los

Vier Schritte. Wie schnell sie aufeinander folgen, bestimmen Sie.

1

Anrufen oder schreiben

Sie schildern kurz, worum es geht, telefonisch unter der  03733 50675-0 oder per E-Mail. Sie müssen nichts entscheiden und nichts mitbringen.

2

Gespräch und Besichtigung

Wir setzen uns zusammen: wenn Sie einen Pflegeplatz oder eine Wohnung/Appartement suchen - bei uns im Haus oder bei Ihnen zu Hause. Dabei klären wir Pflegegrad, Leistungen und Kosten. Wer beim Termin dabei ist, entscheiden Sie.

3

Anträge klären

Wir helfen bei den Anträgen an die Pflegekasse und, wenn nötig, an die Ämter. Aufnahmeantrag und ärztliches Zeugnis liegen bei uns bereit.

4

Einzug oder erster Einsatz

Sobald alle Fragen geklärt und die Anträge bewilligt sind, legen wir los. Wie der Alltag abläuft besprechen wir vorher gemeinsam.

Häufige Fragen

Häufige Fragen von Angehörigen

Fehlt Ihre Frage, rufen Sie an unter 03733 50675-0.

Was kostet ein Pflegeheim im Monat?

Ein Pflegeheimplatz besteht aus vier Posten: Pflegekosten, Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten. Die Pflegekasse zahlt je nach Pflegegrad einen festen Betrag zu den Pflegekosten. Alles darüber hinaus trägt der Bewohner als einrichtungseinheitlichen Eigenanteil. Reicht die Rente nicht, übernimmt auf Antrag der Kommunale Sozialverband Sachsen.

Ab welchem Pflegegrad kann meine Mutter ins Pflegeheim?

Für einen vollstationären Platz in den Seniorenpflegeeinrichtungen am Schottenberg in Annaberg-Buchholz brauchen Sie mindestens Pflegegrad 2. Wir versorgen die Pflegegrade 2 bis 5. Ohne Pflegegrad ist ambulante Unterstützung oder Wohnen mit Service möglich.

Wie beantrage ich einen Pflegegrad?

Sie rufen bei der Pflegekasse an, bei der Ihre Mutter oder Ihr Vater versichert ist. Der Antrag ist formlos möglich. Danach schickt die Kasse ein Formular, anschließend kommt der Medizinische Dienst zur Begutachtung nach Hause. Die Leistungen gelten ab dem Tag der Antragstellung.

Müssen die Kinder für das Pflegeheim zahlen?

In den allermeisten Fällen nicht. Seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz von 2020 prüft das Sozialamt den Unterhalt erwachsener Kinder erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von 100.000 Euro. Wer darunter liegt, wird nicht herangezogen. Verbindlich entscheidet das der Kommunale Sozialverband Sachsen. Wenn Sie deswegen zögern, klären Sie es zuerst, bevor Sie weiter überlegen.

Können wir jederzeit besuchen?

Das Haus ist täglich von 8 bis 20 Uhr offen, ohne Anmeldung. Außerhalb dieser Zeiten kommen Sie über Klingel und Gegensprechanlage herein. Besuche werden nicht erfasst oder gespeichert. Test- und Maskenpflicht gibt es seit dem 8. April 2023 nicht mehr.

Meine Mutter will nicht ins Heim. Was jetzt?

Fragen Sie zuerst, woran es genau liegt. Meistens steckt hinter dem Nein eine konkrete Befürchtung: nichts mehr selbst entscheiden, die eigenen Sachen verlieren, niemanden kennen. Über jede dieser Befürchtungen lässt sich reden, über ein pauschales Nein nicht. Ein Zwischenschritt hilft oft weiter als ein Gespräch: erst ambulante Pflege zu Hause, oder zwei Wochen Kurzzeitpflege zum Ausprobieren. Ein Besichtigungstermin verpflichtet zu nichts.

Ich bin selbst der, um den es geht. Was ändert sich für mich?

Sie entscheiden weiterhin, was mit Ihnen passiert. Solange Sie geschäftsfähig sind, unterschreiben Sie den Heimvertrag selbst, und niemand kann Sie gegen Ihren Willen in ein Heim bringen. Ihre eigenen Möbel, Bilder und Bettwäsche kommen mit. Besuch dürfen Sie täglich zwischen 8 und 20 Uhr empfangen, ohne Anmeldung. Was Sie morgens immer gemacht haben und was Sie nicht essen, fragen wir Sie, bevor der Pflegeplan steht. Vier Dinge stehen nicht auf dieser Seite, sondern im Heimvertrag, den Sie vor der Unterschrift in Ruhe lesen können: ob Ihr Zimmer abschließbar ist, welche Kündigungsfrist gilt, wenn Sie wieder ausziehen wollen, was aus Ihrer bisherigen Wohnung wird und wie viel Platz für eigene Dinge da ist. Fragen Sie danach beim Besichtigungstermin, das ist Ihr gutes Recht. Rufen Sie an, wenn Sie das lieber selbst besprechen wollen als über Ihre Kinder: 03733 50675-0.

Können wir uns das Haus vorher ansehen?

Ja, und wir empfehlen es ausdrücklich. Rufen Sie unter 03733 50675-0 an und vereinbaren Sie einen Termin. Kommen Sie zusammen mit Ihrer Mutter oder Ihrem Vater, wenn es geht, denn entscheiden sollte das die Person, um die es geht. Wer den Flur, das Zimmer und den Garten gesehen hat, entscheidet anders als jemand, der nur Fotos kennt.